EuGH bestätigt Rechtsauffassung der Apothekerkammer des Saarlandes
Fremdbesitzverbot europarechtskonform
(Saarbrücken 19.05.2009)- Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage das in Deutschland und in zahlreichen anderen europäischen Mitgliedsstaaten der EU bestehende Fremdbesitzverbot, wonach nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf, bestätigt. Die Beschränkung in der Niederlassungsfreiheit sei, so der EUGH, durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.
Dazu Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes: „Der EUGH hat mit seinem Urteil klar und eindeutig die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers in den Vordergrund gestellt. Damit wurde insbesondere auch der Verbraucherschutz in der Europäischen Union gestärkt. Freiberuflichkeit und Gesundheitsschutz auf der einen und share-holder-value auf der anderen Seite passen nicht zusammen. Mit dem Urteil ist auch zukünftig eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und insbesondere fachlich unabhängige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gesichert.“
Hintergrund :
Mit Datum vom 29.06.2006 hatte das saarländische Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales einer niederländischen Kapitalgesellschaft die Betriebserlaubnis zur Führung einer Apotheke in Saarbrücken erteilt. Dagegen hatte unter anderem die Apothekerkammer des Saarlandes mit Hinweis darauf, dass mit dieser Betriebserlaubniserteilung vorsätzlich gegen deutsches Recht verstoßen wurde, geklagt.
Dazu Manfred Saar: „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat das saarländische Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales unter klarer Umgehung deutscher Gesetze eine Betriebserlaubnis einer Kapitalgesellschaft erteilt. Hier wurde nicht nur eklatant gegen den Verfassungsgrundsatz der Bundestreue und das Erfordernis verstoßen, sich in den grundlegenden Fragen des apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbotes mit den anderen Bundesländern abzustimmen, sondern auch die gerade im Saarland knappen Gelder der Steuerzahler für überflüssige Rechtsgutachten und gerichtliche Prozesse verschwendet. Besonders bedenklich muss aber auch stimmen, dass im Vorfeld zur Betriebserlaubniserteilung eine innerministerielle Arbeitsgemeinschaft gebildet wurde unter Beteiligung der Kapitalgesellschaft, der sodann die Betriebserlaubnis erteilt wurde; auch dies zeugt davon, dass eine Entscheidung sich nicht am geltenden Recht orientiert hat, sondern an den Partikularinteressen einer Kapitalgesellschaft“.
gez.
Manfred Saar
(Präsident)
(Saarbrücken, 08. Dezember 2009) – Der Handel mit gefälschten oder illegal eingeführten Medikamenten nimmt einen immer größeren Umfang an. Die deutschen Zollfahnder stellten im laufenden Jahr bereits 5 Mio. gefälschte Tabletten sicher, 2006 waren es noch 1,6 Mio. Zu den gängigsten gefälschten Medikamenten gehören Antibiotika, Krebs- und Malariamittel, Schmerztabletten, cholesterinsenkende Medikamente oder das Potenzmittel Viagra®.
Die Apothekerkammer des Saarlandes schließt sich der Forderung des zuständigen EU-Industriekommissars Günter Verheugen an, Medikamentenfälschungen als Kapitalverbrechen einzustufen, das mit aller Härte bestraft werden müsse.
Dazu Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes: „Der Anteil gefälschter Medikamente im Internet beträgt mehr als 50 %! Der Internethandel mit Arzneimitteln ist das Einfallstor für gefälschte Arzneimittel in Deutschland. Dem kann nur durch ein Verbot des Internet- und damit Versandhandels mit Medikamenten ein Riegel vorgeschoben werden. Die nunmehr vorliegenden Zahlen verdeutlichen, dass hier politischer Handlungsbedarf besteht. Bereits seit Jahren hat die Apothekerkammer des Saarlandes immer wieder auf diese Problematik hingewiesen! Gefälschte Arzneimittel enthalten oft keinerlei Wirkstoffe oder aber in der falschen Dosierung. Außerdem sind die Medikamente oft mit gesundheitsschädigenden Hilfsstoffen wie Schwermetallen verunreinigt. Viele untergemischte Wirkstoffe haben unkalkulierbare, zum Teil lebensbedrohliche Risiken. Selbst Experten haben mittlerweile Schwierigkeiten, gefälschte Arzneimittel zu erkennen. Am besten können sich Verbraucher dadurch schützen, wenn sie ihre Arzneimittel nur bei einer niedergelassenen deutschen Apotheke beziehen, denn Fälschern ist es so gut wie nie gelungen, gefälschte Medikamente in die reguläre Vertriebskette von Arzneimitteln einzuschleusen.“
Hintergrund: Die Professionalisierung im Bereich der Arzneimittelfälschungen hängt mit der Lukrativität des Marktes zusammen. Arzneimittel zu fälschen ist für Kriminelle lukrativer als der Drogenhandel. So kostet auf dem Schwarzmarkt ein Kilogramm an Plagiaten des Lifestyle- Arzneimittels Viagra® durchschnittlich 90.000 Euro. Ein Kilogramm Kokain kostet geschätzte 65.000 Euro, Heroin 50.000 Euro, Marihuana 8.000 Euro und Ecstasy 1.300 Euro.
gez.
Manfred Saar
(Präsident)