Gemäß § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheken zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Apotheken, die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 anbieten. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Impfberechtigung je nach Lebensjahr (Vollendung 12. Lebensjahr/Vollendung 18. Lebensjahr) divergiert.
Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Apotheken: Teilnehmende Apotheken – bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren
17. November 2022
