Presseinformation – Saarbrücken, 17. Dezember 2025
Die Bundesregierung hat am heutigen Tage ein Apothekenreformgesetz beschlossen. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Koalitionsvertrages sieht die Apothekenreform eine dringend notwendige Erhöhung des Apothekenhonorars nicht vor. Dazu Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes: „Seit 2004 wurde das Apothekenhonorar genau einmal, nämlich in 2012, um 3% erhöht. Dass dies für Apotheken wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist, zeigt bereits der dramatische Rückgang der Zahl der Apotheken in diesem Zeitraum. Gab es 2004 im Saarland noch über 350 Apotheken, sind es aktuell nur noch 250, mithin fast 1/3 weniger. Sowohl diese Tatsache als auch die im Koalitionsvertrag fest zugesagte Erhöhung des Apothekenhonorars scheint die Bundesregierung nicht zu tangieren. Die Luft für Apotheken wird immer dünner, mittlerweile bewegen sich sogar die tarifvertraglichen Gehälter für Berufsanfänger in Apotheken nur noch knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Bundesregierung befindet sich, was Apotheken anbelangt, auf einem gesundheitspolitischen Blindflug, den unsere Patientinnen und Patienten, aber zukünftig auch immer öfter Ärztinnen und Ärzte, ausbaden werden müssen. Die Apotheke in ihrer heutigen Form ist häufig erste Anlaufstelle für Erkrankungen. Wenn es diese Form der Apotheke nicht mehr gibt, wird die Gesundheitsversorgung für Patienten schwieriger bzw. müssen dies bereits jetzt überlastete Arztpraxen ausbaden. Nur vage Ankündigungen für eine eventuelle zukünftige Erhöhung des Apothekenhonorars reichen nicht aus!“
Daneben sehen das jetzt vom Kabinett bereits beschlossene Apothekenreformgesetz und die noch kurzfristig zu beschließende 2. Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsverordnung und der Arzneimittelpreisverordnung, die nur im Entwurf vorliegt, unter dem Stichwort „Bürokratieabbau“ zahlreiche Regelungen vor, die die Patientenversorgung massiv beeinträchtigen werden. Schaffung von reinen Arzneimittelabgabestellen ohne Vorhalten eines Labors bzw. Verpflichtung zur apothekerlichen Dienstbereitschaft, die Möglichkeit der Öffnung von Apotheken ohne Anwesenheit eines Apothekers bzw. einer Apothekerin und drastische Kürzung der Vergütung der Apotheken für die Herstellung von Rezepturen. Saar weiter: „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus schafft die Bundesregierung die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ab! Ohne Anwesenheit eines Apothekers in einer Apotheke dürfen keine Betäubungsmittel abgegeben werden. Ohne das Vorrätighalten von Laboren können keine Rezepturen hergestellt werden. Sogenannte Zweigapotheken, die gerade im ländlichen Raum entstehen sollen, müssen keine apothekerlichen Notdienste verrichten. Der gesundheitspolitische Kahlschlag der Bundesregierung findet ihren Höhepunkt in den neuen, zum Glück noch nicht vom Kabinett beschlossenen Vergütungsregelungen zur Herstellung von Rezepturen in Apotheken – die neuen Regelungen würden dazu führen, dass Rezepturen zukünftig gesetzlich gewollt nicht mehr kostendeckend hergestellt werden können. Wenn aber gesetzlich bedingt eine kostendeckende Herstellung von Rezepturen nicht mehr möglich ist, entfällt auch der Kontrahierungszwang für Apotheken. Das kann und darf politisch nicht gewollt sein.“
Das unter dem Bundesministerium für Gesundheit zu verantwortende Apothekenreformgesetz basiert auf den Reformvorschlägen des ehemaligen Gesundheitsministers, Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach. Diese wurden teilweise 1:1 übernommen. Dazu Saar abschließend: „Wir sind regelrecht entsetzt, wie sich das Bundesministerium für Gesundheit die zukünftige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln vorstellt. Profane Arzneimittelabgabestellen ohne Rezeptur, ohne apothekerlichen Notdienst sind ein ordnungspolitischer Offenbarungseid. Dieses Entsetzen wird nur noch getoppt durch die immer noch nicht beschlossene Erhöhung der im Koalitionsvertrag verabredeten Erhöhung des Apothekenhonorars. Natürlich ist uns die wirtschaftliche Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung bewusst, die dramatisch ist, aber die wirtschaftliche Situation der Apotheken ist noch viel dramatischer! Genau dies hat die Koalition dazu veranlasst, unabhängig von der finanziellen Situation der Gesetzlichen Krankenversicherungen das Apothekenhonorar zu erhöhen. Dass dies nunmehr nicht erfolgt, stellt einen massiven Vertrauensverlust dar! Begrüßenswert ist lediglich, dass die Bundesregierung die Apotheken noch stärker in die Primärversorgung einbinden will. Die Apotheken können den Bürgerinnen und Bürgern so noch mehr Gesundheitsleistungen anbieten. Dazu zählen Dienstleistungen im Bereich von Prävention, Impfungen und Früherkennungstests in Apotheken. Es bleibt aber dabei: Nur wirtschaftlich gesunde Betriebe können solche Leistungen erbringen. Wenn die Bundesregierung die Apotheken stärker in die Versorgung einbinden will, dann müssen die Apothekenbetriebe auch die wirtschaftlichen Grundlagen dafür haben. Dies sicherzustellen ist die Aufgabe der Bundesregierung, der sie jetzt unmittelbar nachkommen muss.“
Anmerkung: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor (Randziffer 3423ff): „Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrade kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.“
gez.
Manfred Saar
(Präsident)
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