Berufe in der Apotheke
Die virtuelle Apotheke – so wird Apotheke zum Erlebnis!
Was machen Mitarbeitende in einer Apotheke eigentlich, wenn sie Kunden gerade einmal nicht die verordneten Arzneimittel aushändigen? Welche Berufe gibt es überhaupt in einer Apotheke? Und wer aus dem Apothekenteam übernimmt welche Aufgaben?
Zu diesen und weiteren Themen können Sie sich ab sofort in einer virtuellen Apotheke informieren.
Neben der öffentlich zugänglichen Offizin kann man sich online auch in Bereichen umsehen, die sonst dem Apothekenpersonal vorbehalten sind. Dazu gehören unter anderem das Labor oder die Rezeptur. Interessierte erhalten zudem einen Einblick in die Warenwirtschaft.
Sie haben Schulpraktikant:innen in Ihrer Apotheke?
Nachfolgend haben wir verschiedene Unterlagen für Sie zusammengestellt:
- „Leitfaden für Schülerpraktikanten“ der ABDA. Dort finden Sie Anregungen für ein vielfältiges und interessantes Praktikum.
- Flyer für Tagespraktika in der Apotheke mit freundlicher Genehmigung von Frau Apothekerin Annette Heske, Apotheke am Pulverl, Ingolstadt.
- Eine Broschüre von der Landesapothekerkammer Thüringen mit interessanten Ideen und Experimenten für Praktika in der Apotheke.
ABDA Leitfaden - Schülerpraktikum in der Apotheke
Broschüre Schülerpraktikum LAKT
Flyer 1 - Tagespraktikum Apotheke
Flyer 2 - Tagespraktikum Apotheke
APOTHEKER
sind Experten für Arzneimittel. Der Beruf ist anspruchsvoll und mit viel persönlicher Verantwortung verbunden. Apotheker arbeiten zumeist in Apotheken, aber auch im Krankenhaus, in Industrie, Forschung und Verwaltung. Voraussetzung für die Approbation als Apotheker ist der erfolgreiche Abschluss des Pharmaziestudiums.
Schulische Voraussetzungen: Abitur
Unter folgendem Link findet man Details zu den Tätigkeitsfeldern eines Apothekers
PTA
sind "die rechte Hand" des Apothekers. In der Apotheke informieren und beraten sie - unter der Aufsicht eines Apothekers - die Patienten über Arzneimittel und stellen Rezepturen wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln her. Sie sind u. a. auch im Krankenhaus oder der Industrie tätig. Die Ausbildung (Berufsfachschule und Praktikum in einer Apotheke) ist medizinisch-naturwissenschaftlich ausgerichtet und dauert zweieinhalb Jahre.
Schulische Voraussetzungen: Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
Unter folgendem Link findet man Details zum Beruf und zur Ausbildung:
PKA
sind im kaufmännischen Bereich der Apotheke beschäftigt. Sie kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung der Arzneimittel. Die duale Ausbildung in der Apotheke und der Berufsschule dauert drei Jahre.
Schulische Voraussetzungen: Hauptschulabschluss empfohlen
Unter folgendem Link findet man Details zum Beruf und zur Ausbildung:
Berufliche Validierung im Beruf PKA
Informationen über das Berufsbildungsfeststellungsverfahren
Berufliche Validierung im Beruf „Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ (PKA)
Seit dem 1. Januar 2025 können Anträge für die Durchführung eines Berufsbildungsfeststellungsverfahrens in sämtlichen Berufen der dualen Ausbildung gestellt werden – im Apothekenbereich somit für den PKA-Beruf. Mit diesem Validierungsverfahren können Personen ohne Berufsabschluss berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung im PKA-Beruf erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewerten lassen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Eine vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf PKA kann nicht erreicht werden, da Tätigkeiten nach § 3 ApBetrO nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind und somit von der antragsstellenden Person nicht durchgeführt werden dürfen. Sie können daher auch nicht validiert werden. Mit erfolgreich durchgeführtem Validierungsverfahren wird kein Berufsabschluss bescheinigt.
Ziel des Validierungsverfahrens
Das Ziel eines Feststellungsverfahrens ist es, dass Personen ohne formalen Berufsabschluss die Möglichkeit bekommen, berufsrelevante Kompetenzen bewerten und bescheinigen zu lassen. Am Ende des erfolgreich durchlaufenen Verfahrens erhalten Teilnehmende einen Bescheid, welcher die überwiegende Gleichwertigkeit mit dem angestrebten Ausbildungsabschluss bescheinigt.
Für Menschen mit Behinderung kann nach einem erfolgreich durchlaufenen Verfahren auch eine teilweise Gleichwertigkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die
» mindestens 25 Jahre alt sind (gilt nicht bei Menschen mit Behinderungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch),
» das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können (im PKA-Beruf 4 ½ Jahre Berufserfahrung),
» ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
» im PKA-Beruf keinen deutschen Berufsabschluss und keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben sowie
» nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis zum PKA-Beruf stehen.
Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende allgemein-sprachliche und fachsprachliche Kenntnisse nötig. Es ist davon auszugehen, dass ein Sprachniveau von B2 erforderlich ist.
Ablauf des Validierungsverfahrens
Die Validierung erfolgt durch die Apothekerkammer Nordrhein, die bei formaler Eignung zunächst ein weiterführendes Antragsgespräch führt. Dabei werden u.a. Informationen zum Ablauf und zur Antragstellung gegeben und offene Fragen der antragsstellenden Person beantwortet. Anschließend kann ein Antrag auf Berufsbildungsfeststellung gestellt werden.
Das Feststellungsverfahren findet im Apothekenbetrieb der antragsstellenden Person statt und wird von einem Feststellungstandem durchgeführt.
Das Tandem bewertet, inwieweit der/die Antragstellende in der Lage ist, wesentliche Tätigkeiten des Referenzberufs fachgerecht auszuüben. Dafür werden insbesondere Arbeitsaufgaben, Arbeitsproben, Fachgespräche und Rollenspiele genutzt.
Abhängig vom Feststellungsergebnis erhält die Person im Ergebnis einen Bescheid, in dem bestätigt wird, dass die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit überwiegend mit den beruflichen Kompetenzen einer PKA vergleichbar ist bzw. keine ausreichende Vergleichbarkeit festgestellt worden ist.
Vorteile für Teilnehmende:
- Sichtbarmachung der beruflichen Handlungsfähigkeit / Formaler Nachweis und Bestätigung der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Chance zur persönlichen und beruflichen (Weiter-)Entwicklung
- Verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitgeberwechsel
- Mehr Sicherheit und Selbstbewusstsein im Arbeitsalltag Wertschätzung und Anerkennung im Berufsalltag erfahren
Vorteile für Betriebe:
- objektiver Überblick und konkrete Aussagen über die Berufskompetenzen ihres Mitarbeitenden
- Mitarbeiterbindung wird verstärkt
- Sie vermitteln Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung.
- Sie können Ihre Mitarbeitenden nach der Validierung passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren.
- Sie können die Motivation zur beruflichen Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeitenden stärken
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Apothekerkammer des Saarlandes: Ansprechpartnerinnen sind Frau Schröder (0681-58406-17) und Frau Woesner (0681-58406-13).
Gerne können Sie uns auch per Mail erreichen: geschaeftsstelle@apothekerkammer-saar.de
Infos rund um das Pharmazie-Studium
Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangs-Berechtigung nachweisen. Im Normalfall wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen Pharmazie studieren. Die Studienplätze für Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Einige Universitäten nutzen jedoch auch die Möglichkeit, Studienplätze nach eigenen Maßstäben zu vergeben. Derzeit kann an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie studiert werden.
Unter folgendem Link findet man Hochschuladressen, den Famulatur-Leitfaden und auch den Leitfaden für die Ausbildung im Dritten Ausbildungsabschnitt (mit Arbeitsbögen):