Presseinformation – Saarbrücken, 04. November 2026

Die saarländischen Apothekerorganisationen warnen eindringlich vor den teils negativen Folgen der kürzlich im Bundestag beschlossenen Notfallreform. „Deutschland und das Saarland verfügen über einen vorbildlichen und gut funktionierenden Notdienst. Ob Ärzte oder Apotheker, leistungsfähige Strukturen sichern eine Versorgung auf sehr hohem Niveau. Auch und gerade in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Das ist unser einzigartig wichtiger Beitrag für die Menschen in unserem Land“, sagt der Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, Manfred Saar.

Mit der Notfallreform will der Gesetzgeber es nunmehr ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte in Integrierten Notfallzentren Arzneimittel direkt an die Patientinnen und Patienten abgeben können. Saar weiter: „Das Gesetz schafft Parallelstrukturen in der Arzneimittelversorgung. Wir haben ein etabliertes System, in dem jeder Akteur zuverlässig und rund um die Uhr erreichbar ist. Wer mit dem Auto in die ärztliche Notaufnahme fährt, findet auf seinem Nachhauseweg immer eine dienstbereite Apotheke. Die flächendeckenden, rund um die Uhr geltenden Nacht- und Notdienstregelungen der Apotheken funktionieren bestens – es gibt keinen Grund, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden. Im Gegenteil: Die jetzt geplante Abgabe von Arzneimitteln in Integrierten Notfallzentren wird dazu führen, dass die Apothekerkammern den apothekerlichen Notdienst aufgrund finanziell bedingter wirtschaftlicher Zwänge stark ausdünnen werden müssen. Zum Leidwesen der Patientinnen und Patienten, die die Notdienstapotheke ohne vorherigen ärztlichen Kontakt aufsuchen, was in ca. 50% der Apothekenbesuche nachts der Fall ist. Auch ist absehbar, dass die Integrierten Notfallzentren aufgrund ihres begrenzten Arzneimittelvorrates viele im Notdienst benötigte Arzneimittel nicht vorrätig haben werden. Die Schaffung von Parallelstrukturen ist das Gegenteil von Effizienz!“

Ausdrücklich begrüßt wird die Möglichkeit der begrenzten Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen von Hausbesuchen im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dazu Susanne Koch, Vorsitzende des Saarländischen Apothekerverein e.V.: „Der Anspruch aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen muss es sein, da wo es möglich und sinnvoll ist, die Patientinnen und Patienten bestmöglich und effizient zu versorgen. Wenn eine alleinstehende Mutter eines kleinen Kindes oder ein immobiler Patient nicht selbst eine Notdienstapotheke aufsuchen können, dann müssen auch wir Apothekerinnen und Apotheker ein vitales Interesse daran haben, dass die Versorgung schnell und unbürokratisch sichergestellt ist.“

Am 15. Oktober hatte der Bundestag das Notfallversorgungsreformgesetz in 2./3. Lesung bereits beschlossen. Am 20. November soll das Plenum des Bundesrates über das Notfallversorgungsreformgesetz abstimmen.

Koch abschließend: „Ob begrenzte Impfungen in der Apotheke oder die begrenzte Abgabe von Arzneimitteln durch die Ärzteschaft – die Diskussionen in den zurückliegenden Monaten haben gezeigt, wie sehr Berufsstände in „ihrer“ Gedankenwelt verhaftet sind. Ich appelliere an alle Beteiligten, den Patienten wirklich in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen. Nur so werden wir unser Gesundheitssystem zukunftsfähig ausrichten können.“

 

gez.

Manfred Saar

(Präsident)

gez.

Susanne Koch

(Vorsitzende)

 

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